// Grundsätze der Leistung //

1. Die Stiftung erbringt ihre Leistung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Bildung angemessener Reserven für die Sicherung ihrer längerfristigen Verpflichtungen.

Die Stiftung kann in einer Startphase ihr Stiftungskapital zur Bedürfnisabklärung und Propagierung des Stiftungszwecks einsetzen und verbrauchen.

2. Die Stiftung kann Geldleistungen oder Naturalleistungen oder tätige Hilfe erbringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung der Stiftung. Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche nach freiem Ermessen.

3. Der Stiftungsrat plant auf Antrag der Sportkommission die Aktivitäten der Stiftung.

4. Die Stiftung als unabhängige Institution evaluiert und fördert
begabte Talente im Pferdesport und will so den Nachwuchs
sicher stellen.

Leitsatz:
Die Stiftung als unabhängige und nicht profitgenerierende Institution evaluiert und fördert schweizweit begabte junge Talente im Pferdesport und will so den Nachwuchs sicher stellen.

Was wollen wir?

Den Nachwuchs im Pferdesport unterstüzen

Profesionell nach einem klaren Kozept arbeiten

Partnerschaften mit Sponsoren und Veranstaltern

Eine hohe Qualität erbringen und sicherstellen

Wie stellen wir die Qualität sicher?

• Beim Sportler
Durch sportliches und mentales Training und durch Förderung der korrekten Einstellung und des Respekts gegenüber Mensch und Pferd.

Beim Sponsor
Durch wechselseitig definierte Leistungen und definierte Pflichten.

• Beim Veranstalter
Durch gute Infrastruktur und hohe Professionalität.

Sponsoren/Donatoren

Die Nachwuchsförderung allgemein unterstützen
Konkrete Projekte zur Nachwuchsförderung unterstützen
Sponsorenverträge mit der Stiftung abschliessen
Im Patronatskomitee der Stiftung Einsitz und Einfluss nehmen