// Grundsätze der Leistung //
1. Die Stiftung erbringt ihre Leistung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Bildung angemessener Reserven für die Sicherung ihrer längerfristigen Verpflichtungen.
Die Stiftung kann in einer Startphase ihr Stiftungskapital zur Bedürfnisabklärung und Propagierung des Stiftungszwecks einsetzen und verbrauchen.
2. Die Stiftung kann Geldleistungen oder Naturalleistungen oder tätige Hilfe erbringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung der Stiftung. Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche nach freiem Ermessen.
3. Der Stiftungsrat plant auf Antrag der Sportkommission die Aktivitäten der Stiftung.
4. Die Stiftung als unabhängige Institution evaluiert und fördert
begabte Talente im Pferdesport und will so den Nachwuchs
sicher
stellen.
Leitsatz:
Die Stiftung als unabhängige und nicht profitgenerierende Institution evaluiert und fördert schweizweit begabte junge Talente im Pferdesport und will so den Nachwuchs sicher stellen.
Was wollen wir?
• Den Nachwuchs im Pferdesport unterstüzen
• Profesionell nach einem klaren Kozept arbeiten
• Partnerschaften mit Sponsoren und Veranstaltern
• Eine hohe Qualität erbringen und sicherstellen
Wie stellen wir die Qualität sicher?
• Beim Sportler
Durch sportliches und mentales Training und durch Förderung der korrekten Einstellung und des Respekts gegenüber Mensch und Pferd.
• Beim Sponsor
Durch wechselseitig definierte Leistungen und definierte Pflichten.
• Beim Veranstalter
Durch gute Infrastruktur und hohe Professionalität.
Sponsoren/Donatoren
• Die Nachwuchsförderung allgemein unterstützen
• Konkrete Projekte zur Nachwuchsförderung unterstützen
• Sponsorenverträge mit der Stiftung abschliessen
• Im Patronatskomitee der Stiftung Einsitz und Einfluss nehmen